Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verbraucherinformation gemäß Artikel 14 Abs. 2der Verordnung (EU) Nr. 524/2013:
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beeilegung Ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Unsere E-Mailadresse lautet: info@lutz-fahrzeug-service.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Motoreninstandsetzungsbetriebe (Stand: 09/2014)
(Empfehlung des Verbandes der Motoren-Instandsetzungsbetriebe e.V.)
© VMI – Verband der Motoren-Instandsetzungsbetriebe e.V. 2014
VERBAND DER MOTORENINSTANDSETZUNGSBETRIEBE
e.V.
1. Geltungsbereich
1.1 Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen, insbesondere kauf- und werkvertragliche
Lieferungen und Leistungen für Motoren, Baugruppen oder Einzelteile, einschließlich Reparatur-,
Montage- und Serviceleistungen sowie Beratungs- und sonstige Nebenleistungen
(nachstehend „Lieferungen“ und/oder „Leistungen“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage
der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „Vertragsbedingungen“).
Von diesen Vertragsbedingungen oder von gesetzlichen Bestimmungen abweichende
oder diese Vertragsbedingungen oder gesetzliche Bestimmungen ergänzende Bedingungen
des Auftraggebers gelten nur, soweit wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen. Solche
Bedingungen erkennen wir auch dann nicht an, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht
widersprechen oder Lieferungen und Leistungen vorbehaltlos ausführen.
1.2 „Verbraucher“ im Sinne dieser Vertragsbedingungen sind gemäß § 13 BGB natürliche
Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
„Unternehmer“ im Sinne dieser Vertragsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen
oder rechtsfähige Personengesellschaften gemäß § 14 BGB, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handeln.
1.3 Für Unternehmer gilt zusätzlich: Diese Vertragsbedingungen gelten auch für alle unsere im
Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung zu erbringenden zukünftigen Lieferungen und
Leistungen.
2. Angebote und Vertragsschluss, Kostenvoranschlag, Form, Widerrufsrecht beim
Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch eine
Beauftragung des Auftraggebers und unsere Annahmeerklärung zustande.
2.2 Wünscht der Auftraggeber einen Kostenvoranschlag, so wird dieser von uns schriftlich
erstellt. Darin werden die jeweiligen Lieferungen (Teile, Ersatzteile und sonstige Liefergegenstände
(nachstehend insgesamt „Waren“)) und Leistungen (Arbeiten) im Einzelnen aufgelistet
und mit dem jeweiligen Preis versehen.
2.3 An einen als verbindlich vereinbarten Kostenvoranschlag sind wir bis zum Ablauf von 21Tagen nach seiner Abgabe gebunden.
2.4 Wir sind berechtigt, die Kosten für einen auf Wunsch des Auftraggebers erstellten Kostenvoranschlag
(Arbeitsstunden, Fahrtkosten, etc.) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen,
und zwar auch dann, wenn es nicht oder nur in abgeänderter Form zur Ausführung der im
Kostenvoranschlag vorgesehenen Lieferungen und Leistungen kommt. Preise im Kostenvoranschlag
werden jeweils netto angegeben, im Verkehr mit Verbrauchern zzgl. gesondert
ausgewiesener Mehrwertsteuer.
2.5 Stellt sich bei Erbringung der Lieferungen und Leistungen heraus, dass vertraglich nicht
vereinbarte zusätzliche Lieferungen und Leistungen zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich
sind, werden wir uns unverzüglich mit dem Auftraggeber in Verbindung setzen.
In diesem Fall sind wir vor Durchführung der weiteren Lieferungen und Leistungen berechtigt,
eine angemessene Anpassung des Vertragspreises zu verlangen.
2.6 Bei unverbindlichen Kostenvoranschlägen gelten Überschreitungen des im Kostenvoranschlag
angegebenen Betrages von bis zu 15 % als statthaft und unwesentlich. Vor weitergehenden
Überschreitungen holen wir unverzüglich vor Durchführung weiterer Lieferungen
und Leistungen die Zustimmung des Auftraggebers ein. Dem Auftraggeber steht in diesem
Falle ein Kündigungsrecht zu.
2.7 Soweit in diesen Vertragsbedingungen auf ein Schriftformerfordernis abgestellt wird, ist
Textform im Sinne von § 126 b BGB (z. B. Telefax oder E-Mail) zur Wahrung der Schriftform
ausreichend.
2.8 Nur für Verbraucher: Belehrung über das Widerrufsrecht; gilt nur bei einem Fernabsatzvertrag
gemäß § 312 c BGB (Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln, z. B. per Fax, E-Mail, Telefon, Brief etc.).
Kein Widerrufsrecht:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
– zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle
Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind oder
– zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit
untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
Die nachstehende Widerrufsbelehrung gilt bei einem Werkvertrag oder Dienstvertrag
im Fernabsatz:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Fa. Lutz Fahrzeugservice GmbH,
Klammspitzstr. 6, 86971 Peiting, info@lutz-fahrzeug-service.de,
Telefax +49(0)8861/256464 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post
versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden,
das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusßätzlichen Kosten,
die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,
günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel,
das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit
Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll,
so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags
unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang
der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und
senden Sie es zurück.)
An: Fa. Lutz Fahrzeugservice GmbH, Klammspitzstr. 6, 86971 Peiting,
Telefax +49(0)8861/256464, info@lutz-fahrzeug-service.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den
Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
_______________
(*) Unzutreffendes streichen.
Die nachstehende Widerrufsbelehrung gilt bei einem Kaufvertrag im Fernabsatz:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von
Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen
haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Fa. Lutz Fahrzeugservice GmbH,
Klammspitzstr. 6, 86971 Peiting , info@lutz-fahrzeug-service.de,
Telefon +49(0)8861/256444, Telefax +49(0)8861/256464 mittels einer eindeutigen Erklärung
(z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-
Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten,
die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,
günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel,
das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit
Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben
oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je
nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab
dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns oder an
[hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme
der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist
ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust
auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der
Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Motoreninstandsetzungsbetriebe (Stand: 09/2014)
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e.V.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und
senden Sie es zurück.)
An: Fa. Lutz Fahrzeugservice GmbH, Klammspitzstr. 6, 86971 Peiting,
info@lutz-fahrzeug-service.de, Telefax +49(0)8861/256464.
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den
Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
_______________
(*) Unzutreffendes streichen.
3. Inhalt, Umfang und Durchführung der Lieferungen und Leistungen, Termine
3.1 Unsere Lieferungen und Leistungen sind auf den vertraglich ausdrücklich vereinbarten
Umfang beschränkt.
3.2 Bei der Übernahme von Reparatur-, Montage- und sonstigen Leistungen zur Instandsetzung
von Motoren, Baugruppen- oder Einzelteilen ist kein neuwertiges oder voll funktionsfähiges
Fahrzeug geschuldet. Soweit wir ein Tuning oder eine Bearbeitung von Oldtimern übernehmen,
beschränkt sich unsere Leistungspflicht auf die ordnungsgemäße Ausführung dieser
Arbeiten. Ein darüber hinausgehender werkvertraglicher Erfolg ist nur dann geschuldet,
wenn dies schriftlich zwischen dem Auftraggeber und uns vereinbart ist.
3.3 Von uns erstellte Zeichnungen, Grafiken, etc. sind unverbindlich und dienen nur der Darstellung.
3.4 Abweichungen gegenüber der vereinbarten Ausführung sind uns gestattet, soweit diese dem
Auftraggeber zumutbar sind.
3.5 Für den bisherigen Zustand des Reparaturgegenstandes übernehmen wir keine Verantwortung.
Wir unterstellen, dass dieser in einem altersgerechten und für die zu erbringende Leistung
üblichen Zustand ist. Insbesondere muss der Reparaturgegenstand frei von geschweißten
oder nichtgeschweißten Brüchen und Rissen sein. Gleiches gilt für Gegenstände, die uns
vom Auftraggeber im Wege des Tauschs überlassen werden. Sollte dies nicht der Fall sein,
hat der Auftraggeber uns umgehend schriftlich hierüber zu informieren; zudem sind wir in
diesem Fall berechtigt, den Vertrag zu kündigen und dem Auftraggeber die bis zur Kündigung
erbrachten Lieferungen und Leistungen in Rechnung zu stellen.
3.6 Der Auftraggeber hat den Leistungs- oder Tauschgegenstand auf eigene Kosten und eigene
Gefahr an unseren Betrieb zu liefern. Im Rahmen des üblichen und Notwendigen hat der
Auftraggeber mitzuwirken und uns alle zur Durchführung der Leistung erforderlichen Informationen,
Unterlagen (einschl. Zeichnungen, Muster, etc.) und sonstige Hilfsmaterialien
(bspw. Schlüssel) zur Verfügung zu stellen. Wir haften nicht für Mängel, die aus fehlerhaften
Informationen, Unterlagen und sonstigen Hilfsmaterialien resultieren, soweit diese für
uns nicht rechtzeitig erkennbar waren.
3.7 Der Auftraggeber ermächtigt uns, zwecks Erbringung der Leistung Probe- sowie Übungsfahrten
mit dem überlassenen Fahrzeug durchzuführen.
3.8 Wir sind berechtigt, uns zur Erbringung der Leistung dritter Personen zu bedienen (Einsatz
von Nachunternehmern).
3.9 Für die Durchführung der Lieferungen und Leistungen vereinbaren wir mit dem Auftraggeber
einen Liefer- bzw. Fertigstellungstermin. Der vereinbarte Liefer- bzw. Fertigstellungstermin
ist „soweit nicht Abweichendes vereinbart“ ist unverbindlich und gilt mit Meldung
der Liefer- bzw. Abholbereitschaft als eingehalten.
3.10 Die Einhaltung eines Liefer- bzw. Fertigstellungstermins setzt die Klärung sämtlicher
technischer Fragen, die rechtzeitige Überlassung aller vom Auftraggeber zu übermittelnden
Informationen, Unterlagen und sonstigen Hilfsmaterialen sowie die Einhaltung der vereinbarten
Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
Verzögert sich die Auslieferung oder Leistungserbringung aus von uns nicht zu vertretenden
Gründen, verschieben sich die Liefer- oder Fertigstellungstermine entsprechend. Wird sind
berechtigt, den Vertrag nach fruchtloser Nachfristsetzung zu kündigen.
3.11 Für Unternehmer gilt zusätzlich: Unsere Liefer- und Leistungspflichten stehen unter dem
Vorbehalt unserer ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten.
Für Verbraucher gilt zusätzlich: Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
wenn wir zur Deckung der Lieferung des Auftraggebers ein kongruentes Deckungsgeschäft
mit einem Vorlieferanten abgeschlossen haben und von diesem im Stich gelassen werden,
soweit wir das daraus resultierende Leistungshindernis nicht zu vertreten haben.
3.12 Ändern oder erweitern wir im Einvernehmen mit dem Auftraggeber den ursprünglich
vereinbarten Liefer- oder Leistungsumfang und verzögert sich die Auslieferung oder Fertigstellung
dadurch, verschiebt sich der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin entsprechend.
3.13 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der
Behinderung durch die höhere Gewalt und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Ereignissen höherer Gewalt stehen alle von uns nicht zu vertretenden, nicht abwendbaren
Ereignisse jeweils von nicht nur kurzfristiger Dauer gleich, insbesondere Naturereignisse,
hoheitliche Maßnahmen, Streiks, wesentliche Betriebsstörungen (z. B. Feuer, Maschinenbruch,
Rohstoffmangel), auch in solchen von Vorlieferanten oder Nachunternehmern,
sowie Behinderung der Verkehrswege, die die Lieferung oder Leistungserbringung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen. Wir informieren den Auftraggeber so bald wie
möglich von Eintritt und Ende derartiger Ereignisse.
3.14 Im Fall des schuldhaften Verzugs ist unsere Haftung für Verzugsschäden aus oder im
Zusammenhang mit der jeweiligen Lieferung oder Leistung insgesamt begrenzt auf 0,5 %
des Netto-Auftragswertes der in Verzug befindlichen Lieferung oder Leistung pro volle
Woche der Verzögerung, insgesamt jedoch maximal 5 % des entsprechenden Netto-
Auftragswertes der in Verzug befindlichen Lieferung oder Leistung. Weitergehende Schadensersatzansprüche
des Auftraggebers wegen Verzögerungen sind ausgeschlossen.
3.15 Stellt sich während der Leistungserbringung, aber bei Vertragsschluss für uns nicht erkennbar,
heraus, dass die Reparatur wegen von uns nicht zu vertretenden Mängeln des Reparaturgegenstandes
unmöglich ist, so sind wir berechtigt, dem Auftraggeber die bis zu dieser
Feststellung erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Stellt sich während der Leistungserbringung,
aber bei Vertragsschluss für uns nicht erkennbar, heraus, dass die weitere
Durchführung der Leistungen aus von uns nicht zu vertretenden Gründen unwirtschaftlich
ist, werden wird den Auftraggeber unverzüglich hiervon verständigen. Entscheidet sich der
Auftraggeber dazu, die Leistungen nicht weiter durchführen zu lassen, sind wir berechtigt,
dem Auftraggeber die bis zu diesem Zeitpunkten erbrachten Lieferungen und Leistungen in
Rechnung zu stellen einschließlich des entsprechenden Gewinnanteils.
4. Preise und Zahlung
4.1 Alle Preise verstehen sich ab unserem Betrieb, exklusive Verpackungs-, Fracht-, Versandund
Entsorgungskosten.
4.2 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist der Auftraggeber zur Abholung verpflichtet.
Wird Versendung durch uns vereinbart, bestimmen wir, soweit nicht Abweichendes
vereinbart ist, Versandweg, -mittel sowie Spediteur und Frachtführer und berechnen anfallende
Verpackungs-, Fracht- und Versandkosten gesondert. Bei Lieferungen ins Ausland
sind sämtliche von uns zu erbringende Steuern, Zölle und sonstige öffentliche Abgaben vom
Auftraggeber zu erstatten.
4.3 Soweit wir Waren, Motoren, Baugruppen- oder Einzelteile oder Fahrzeuge nach Meldung
der Liefer- oder Abholbereitschaft an den Auftraggeber einlagern müssen, weil Abholungen
oder Lieferungen auf Wunsch des Auftraggebers um mehr als eine Woche verzögert werden
sollen oder weil sich die Abholung oder Auslieferung aus einem sonstigen Grund, den der
Auftraggeber zu vertreten hat, um mehr als eine Woche verzögert, sind wir berechtigt, dem
Auftraggeber für jeden angefangenen Tag der Einlagerung Lagergeld zu marktüblichen
Preisen zu berechnen. Dies gilt auch, wenn die Lagerung in unserem eigenen Betrieb stattfindet.
Der Auftraggeber kann nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden wegen der verzögerten Abholung oder Auslieferung entstanden ist.
4.4 Gegenüber Verbrauchern verstehen sich unsere Preise inklusive der im Zeitpunkt der
Rechnungsstellung gültigen und gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern
sind unsere Preise – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – Netto-Preise
zzgl. der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.
4.5 Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zahlbar,
soweit nicht Abweichendes schriftlich vereinbart ist. Ein Abzug von Skonto ist unzulässig.
4.6 Uns im Wege des Tauschs überlassene Motoren, Baugruppen- oder Einzelteile werden zu
dem vereinbarten Preis berechnet, vorausgesetzt, diese sind instandsetzungsfähig. Andernfalls
nehmen wir eine Nachberechnung vor. Im Falle der Nachberechnung hat der Auftraggeber
einen Anspruch auf Rückforderung des zwecks Tauschs überlassenen Motors, Baugruppen-
oder Einzelteiles.
4.7 Bei umfangreichem Materialaufwand und langfristigen Arbeiten sind wir berechtigt, eine
angemessene Vorauszahlung zu verlangen, um die Vorfinanzierung zu gewährleisten.
4.8 Für Unternehmer gilt: Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber
nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder
der Gegenanspruch, mit dem aufgerechnet werden soll, im Gegenseitigkeitsverhältnis zu
unserem Anspruch steht, gegen den aufgerechnet werden soll.
5. Abnahme
5.1 Lieferungen und Leistungen bedürfen nur dann einer Abnahme, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wurde oder sich dies aus gesetzlichen Vorschriften ergibt.
5.2 Die Abnahme erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
5.3 Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, hat die Abnahme innerhalb von zwei Wochen
nach Meldung der Liefer- oder Abholbereitschaft zu erfolgen. Erfolgt die Abnahme ohne
unser Verschulden nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, so gilt die Lieferung oder Leistung
nach unserer schriftlichen Aufforderung zur Abnahme unter Setzung einer angemessenen
Frist als abgenommen, sofern wir auf diese Folge hingewiesen haben.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Für Verbraucher gilt: Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zu ihrer
vollständigen Bezahlung vor.
6.2 Für Unternehmer gilt: Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur
vollständigen Erfüllung aller Ansprüche gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung
vor (Vorbehaltsware).
6.2.1 Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
weiterveräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu
ihrer Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Auftraggeber nicht berechtigt.
6.2.2 Der Auftraggeber hat das Recht, Vorbehaltsware weiterzuverarbeiten. Diese Weiterverarbeitung
erfolgt kostenfrei und ausschließlich für uns als Hersteller im Sinne von
§ 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware.
6.2.3 Bei der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Waren, die nicht in unserem
Eigentum stehen, erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses
Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware
zum Rechnungswert der übrigen Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung
oder Vermischung, so überträgt der Auftraggeber uns bereits jetzt die ihm zustehenden
Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware
und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als
Vorbehaltsware.
6.2.4 Der Auftraggeber tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware
an uns ab. Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zusammen mit anderen,
nicht von uns gelieferten Waren veräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus dem
Weiterverkauf nur in Höhe des Weiterverkaufswertes der Vorbehaltsware. Beim Weiterverkauf
von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, gilt die Abtretung der
Forderung in Höhe des Weiterverkaufswertes dieser Miteigentumsanteile.
6.2.5 Der Auftraggeber ist ermächtigt, die an uns aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware
abgetretenen Forderungen einzuziehen.
6.2.6 Wir sind zum Widerruf der Erlaubnis zum Weiterverkauf nach Ziffer 6.2.1 und der
Einziehungsermächtigung nach Ziffer 6.2.5 berechtigt, wenn a) sich der Auftraggeber
mit Zahlungen aus der Geschäftsverbindung in Verzug befindet; b) der Auftraggeber
außerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über die Vorbehaltsware verfügt
hat; oder c) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen
des Auftraggebers erkennbar wird, durch die ein Anspruch von uns
gefährdet wird, insbesondere bei Zahlungseinstellung, einem Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder einem Wechsel- oder
Scheckprotest.
7. Erweitertes Pfandrecht
An den aufgrund des Vertrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen steht uns wegen
der Forderungen aus dem Vertrag ein vertragliches Pfandrecht zu. Das vertragliche Pfandrecht
kann auch wegen Forderungen aus früher erbrachten Lieferungen und Leistungen geAllgemeine
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ltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur,
soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Gegenstand
dem Auftraggeber gehört.
8. Mängelrechte bei werkvertraglichen Leistungen (Reparaturen, Instandsetzungen,
etc.)
8.1 Die von uns zu erbringenden Reparatur-, Instandsetzungs- und sonstige Leistungen entsprechen
dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses anerkannten Stand der Technik. Garantien
im Rechtssinne sind hiermit nicht verbunden.
8.2 Erfüllungsort der Nacherfüllung ist der Sitz unseres Betriebes.
8.3 Nachbesserung oder Nachlieferung werden von uns aus Kulanz und ohne Anerkennung
einer Rechtspflicht ausgeführt, es sei denn, wir geben eine abweichende Erklärung ab. Ein
Anerkenntnis mit der Folge eines Neubeginns der Verjährungsfrist liegt nur vor, wenn wir
es gegenüber dem Auftraggeber ausdrücklich erklären.
8.4 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, soweit am Leistungsgegenstand üblicher
Verschleiß oder Verbrauch vorliegt, Beistellungen des Auftraggebers betroffen sind, der
Auftraggeber ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen vorgenommen oder in eigener
Verantwortung selbst oder durch einen Dritten Arbeiten durchgeführt oder auf sonstige
Weise nicht fachgerechte oder fachkundige Einwirkungen auf den Leistungsgegenstand
vorgenommen hat, Herstellervorgaben nicht beachtet worden sind oder nach Gefahrübergang
ein nicht-bestimmungsgemäßer, übermäßiger, nachlässiger, fehlerhafter Gebrauch oder
eine sonstige nicht in unserem Verantwortungsbereich liegende unsachgemäße äußere Einwirkung
auf den Leistungsgegenstand stattgefunden hat.
8.5 Für Verbraucher gilt zusätzlich: Bei allen Reparatur-, Instandhaltungs- und sonstigen
Leistungen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte mit Ausnahme von Schadensersatz- und
Aufwendungsersatzansprüchen. Wann dem Verbraucher Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche
zustehen, richtet sich nach Ziffer 10. Die Verjährung ist in Ziffer 11
detailliert geregelt.
8.6 Für Unternehmer gilt zusätzlich: Festgestellte Mängel sind vom Auftraggeber jeweils
unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Auftraggeber
nach seiner Wahl unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht zur Minderung
oder zum Rücktritt vom Vertrag zu. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche wegen
Mängeln gilt Ziffer 10.
9. Mängelrechte bei Lieferungen (Kauf oder Tausch)
9.1 Mit etwaigen Beschaffenheitsvereinbarungen der zu liefernden Waren übernehmen wir
keine Garantie oder ein sonstiges Beschaffenheitsrisiko im Sinne des Gesetzes.
9.2 Ziffern 8.2 bis 8.4 gelten entsprechend.
9.3 Für Verbraucher gilt zusätzlich: Bei allen Kaufverträgen bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte
mit Ausnahme von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen.
Wann dem Verbraucher Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche zustehen, richtet
sich nach Ziffer 10. Die Verjährung ist in Ziffer 11 detailliert geregelt.
9.4 Für Unternehmer gilt zusätzlich: Festgestellte Mängel sind vom Auftraggeber jeweils
unverzüglich schriftlich zu rügen. Weist die Lieferung im Zeitpunkt des Gefahrübergangs
einen Mangel auf, werden wir die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung)
oder durch Lieferung mangelfreier Ware (Nachlieferung) erbringen. Die Wahl der
Modalität der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) erfolgt durch uns. Schlägt
die Nacherfüllung fehl, so hat der Auftraggeber nach seiner Wahl das Recht, von dem Vertrag
zurückzutreten oder den Preis zu mindern. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche
gilt Ziffer 10.
10. Haftung
10.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem
Rechtsgrund (Vertrag, Delikt, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, etc.),
sind ausgeschlossen.
10.2 Der Haftungsausschluss nach vorstehender Ziffer 10.1 gilt nicht:
a) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
b) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit,
c) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
d) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung wegen
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch beschränkt auf den Ersatz des
vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit wir nicht aufgrund Vorsatzes oder grober
Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem
Produkthaftungsgesetz haften.
10.3 Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die entsprechende persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen
und gesetzlichen Vertreter.
10.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
10.5 Für Verzögerungsschäden gilt Ziffer 3.14 vorrangig vor dieser Ziffer 10.
11. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab Erhalt
der Lieferung bzw. Abnahme des Werkes. Dies gilt nicht:
a) im Falle von § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (dingliche Rechte Dritter, die zur Herausgabe der
Sache berechtigen);
b) für Schadensersatzansprüche aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
c) soweit der Auftraggeber Verbraucher ist: für Ansprüche auf Nacherfüllung, wegen Rücktritts
oder Minderung;
d) soweit der Auftraggeber Unternehmer ist: im Falle von §§ 478, 479 BGB (Unternehmerrückgriff).
In den vorgenannten Füllen verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln innerhalb
der gesetzlichen Verjährungsfrist.
12. Vertraulichkeit
Der Auftraggeber hat unsere Unterlagen und unsere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
(nachfolgend: „Informationen“) vertraulich zu behandeln. Er ist insbesondere nicht dazu berechtigt,
ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Informationen an Dritte weiterzugeben
oder Dritten zugänglich zu machen.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
13.1 Erfüllungsort für sämtliche unserer Verbindlichkeiten ist der Sitz unseres Betriebes.
13.2 Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder
im Zusammenhang mit einem Vertrag ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Betriebes.
Gegenüber Verbrauchern verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
13.3 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die
Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
14. Nur für Verbraucher: Unterrichtung bei Fernabsatzverträgen
▪ Unsere Identität und ladungsfähige Anschrift: Fa. Lutz Fahrzeugservice GmbH,
Klammspitzstr. 6, 86971 Peiting, info@lutz-fahrzeug-service.de,
▪ Telefax +49(0)8861/256464
Vertretungsberechtigte Personen: Michael Lutz
▪ Unternehmensregister: Handelsregister des Amtsgerichts München, Registernummer:
HRB 136697;
▪ Wesentliche Merkmale der Ware: siehe unsere Angebotsbeschreibung und/oder Auftragsbestätigung;
▪ Zustandekommen des Vertrages: siehe Ziffer 2;
▪ Vorbehalt, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen:
siehe Ziffer 3.11;
▪ Gesamtpreis der Ware inklusive der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer:
siehe unsere Auftragsbestätigung sowie Ziffer 4;
▪ Liefer- und Versandkosten sowie mögliche weitere Steuern und/oder Kosten: siehe unsere
Angebotsbeschreibung und/oder Auftragsbestätigung sowie Ziffer 4;
▪ Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder der Erfüllung: siehe unsere
Angebotsbeschreibung und/oder Auftragsbestätigung sowie Ziffern 3 und 4;
▪ Bestehen und Bedingungen/Einzelheiten eines Widerrufsrechts: siehe Ziffer 2.8 und
2.9;
▪ Informationen über Gewährleistungsbedingungen: siehe Ziffern 8, 9 und 10.